Die Campingversicherung – sinnvolle Lösung für Dauercamper
Wer die naturnahe Übernachtung in Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil einem gemauerten Hotelzimmer vorzieht, sieht sich auch mit Fragen des richtigen Versicherungsschutzes konfrontiert. Nicht immer zahlt die Hausratversicherung. Die Campingversicherung bietet ergänzenden Schutz.
Hausrat-Außenversicherung nur für begrenzte Zeit
Die meisten Hausrat-Versicherungen kennen die sogenannte Außenversicherung. Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, ist bis zu definierten Entschädigungsgrenzen versichert, zum Beispiel 10 % oder 20 % der gesamten Versicherungssumme. Die Summengrenze dürfte für die meisten Camper kein Problem sein, denn schließlich fährt man ja nicht mit seiner gesamten Wohnzimmereinrichtung zum Camping. Interessanter ist die Frage, ob die Sachen vorübergehend außerhalb sind. Dafür sind üblicherweise zeitliche Grenzen zwischen drei und sechs Monaten im Versicherungsvertrag vereinbart. Dauercamper lassen aber viele Sachen ständig im Mobilheim, und die Hausratversicherung greift dann nicht.
Gebäudegebundenheit beachten
Noch wichtiger sind die Einschränkungen hinsichtlich der versicherten Gefahren. Feuer und Leitungswasser sind immer versichert, Einbruch und Sturm aber nur, wenn sich die versicherten Sachen in einem Gebäude befinden. Zelt und Wohnwagen sind für die Versicherung keine Gebäude, selbst dann nicht, wenn der Wohnwagen aufgebockt ist und nie bewegt wird. Die Campingversicherung schließt diese Deckungslücke. Versicherbar sind hier sowohl Wohnwagen, Mobilheime und Zelte selbst als auch das Inventar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf verschiedene benannte Gefahren ähnlich wie in der Hausratversicherung, auf Wunsch ist sie beispielsweise auf Überschwemmungsschäden erweiterbar.
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