Sicherheit vor Risiko – die Rechtslage bei Probefahrten
Die Probefahrt gehört beim Fahrzeugverkauf in der Regel zum üblichen Prozedere und ist für den Käufer ein wichtiges Hilfsmittel, um eventuelle Mängel zu erkennen. Doch besonders dem Verkäufer treibt es häufig die Schweißperlen auf die Stirn, wenn er dem Interessenten die Schlüssel zur Fahrprobe übergibt und gleichzeitig ein gewisses Risiko eingeht. Was in dieser Situation zu beachten ist und wie die Rechtslage zum Thema Probefahrt aussieht, erfahren Sie hier.
Probefahrten: So sieht die Rechtslage aus
Viele Fahrzeughalter kennen die Gedanken bei der Übergabe der Schlüssel an einen potentiellen Käufer: Bleibt der Wagen unbeschädigt? Sehe ich das Fahrzeug überhaupt wieder? Grundsätzlich sollte der Verkäufer einige Dinge beachten, damit es im Nachhinein nicht zu größeren Problemen kommt. Probefahrten sollten immer nur in einem zugelassenen Fahrzeug gemacht werden, dieses ist mindestens Haftpflicht versichert und deckt alle Schäden ab, die durch Dritte verursacht werden. Auch ein abgemeldetes Fahrzeug kann durch eine Kurzzulassung, erkennbar am roten Nummernschild, mit einem entsprechenden Versicherungsschutz versehen werden. Es ist essentiell sich vor einer Probefahrt von der Fahrtauglichkeit, etwa durch Vorzeigen der Fahrerlaubnis, des Interessenten zu überzeugen. Sollte er ohne Führerschein einen Unfall verursachen, kann das Fahrzeug den Kaskoschutz verlieren und es wird schnell teuer für den Halter. Um sich vor einem Diebstahl zu schützen sollte der Halter entweder bei der Probefahrt anwesend sein oder sich ein entsprechendes Pfand (z.B. Ausweisdokument oder Bargeld) aushändigen lassen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Zusammengefasst sollte das Fahrzeug vor einer Probefahrt versichert sein, dies geschieht in der Regel über eine entsprechende Zulassung. Des Weiteren sollte der Interessent seine Fahrerlaubnis vorzeigen und bei der Fahrt im besten Fall begleitet werden. Wer diese Punkte beachtet, ist bei einer Probefahrt weitestgehend abgesichert und erspart sich so manche Sorge.
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