Was tun bei einem Strafzettel im Ausland?
Ein Blitzerfoto hat beinahe jeder schon einmal bekommen. Auch einen Strafzettel für falsches Parken ist verhältnismäßig normal hierzulande. Doch was tun, wenn das Knöllchen im Ausland eingefangen wird? Egal, ob Blitzerfoto, Falschparken oder andere Verkehrsdelikte – wer sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln hält darf nicht darauf hoffen, dass nichts passiert.
Strafzettel in der EU
Die Europäische Union arbeitet in beinahe jeglicher Hinsicht eng zusammen. Verkehrssünder haben somit keine Chance unerkannt ins Heimatland zu fahren, ohne dass sie früher oder später das Vergehen einholt. Die Behörden arbeiten so eng zusammen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Mahnung zur Zahlung im Briefkasten liegt. Wer es dann darauf ankommen lassen will, muss mit empfindlichen Mahngebühren rechnen.
Bußgeld außerhalb der EU
Auch wenn die Zusammenarbeit der Behörden außerhalb der EU nicht so groß ist, muss damit gerechnet werden, dass auch andere Länder nicht aufgeben den Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen. Selbst wer in Neuseeland durch zu schnelles Fahren aufgefallen ist und vor Ort ein Bußgeld aufgebrummt bekommt, wird früher oder später im eigenen deutschen Briefkasten eine Mahnung haben, dieses zu zahlen. Wer es in solchen Fällen darauf ankommen lassen möchte, kann das tun. Es ist unwahrscheinlich, dass er vor einem Gericht zur Rechenschaft gezogen wird, doch was bei einer neuerlichen Einreise in das jeweilige Land passiert sei erst mal dahingestellt. Moderne Datenspeicherung macht es möglich auch lange Zeit nach einem Vergehen den Verkehrssünder anzuprangern.
Es lohnt sich nicht, Knöllchen aus dem Ausland einfach unter den Tisch zu kehren. Die Konsequenzen können unnötig umständlich sein.
Bild: © Rainer Sturm / PIXELIO