Zweitwagen günstig versichern
Statistisch betrachtet sind junge männliche Fahrer häufig Verursacher besonders schwerer Verkehrsunfälle. Mehr zu diesem Thema unter www.unfallreko.de. Da geschlechtsspezifische Tarife seit einiger Zeit nicht mehr zulässig sind, müssen nun alle Fahranfänger tief in die Tasche greifen, wenn sie ihr erstes Auto versichern möchten. Ihnen fehlen die unfallfreien Jahre für einen hohen Schadenfreiheitsrabatt. Zudem sind die typischen Anfänger-Autos in hohe Typklassen eingestuft. Die Zweitwagen-Regelung ist ein Ausweg, mit dem die teuren ersten Jahre überbrückt werden können.
Zweitwagen bekommt mindestens SF 1/2
Wird das Auto als Zweitwagen der Eltern angemeldet, wird der Beitrag üblicherweise mindestens nach der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 berechnet, also so, als würde bereits ein halbes schadenfreies Jahr vorliegen. Viele Versicherer gewähren sogar noch günstigere Einstufungen. Das erste eigene Auto ist auch deshalb als Zweitwagen günstig zu versichern, weil sogenannte weiche Tarifmerkmale der Eltern wie Immobilienbesitz in die Beitragsberechnung einfließen. Sinnvoll ist die Versicherung nach der Zweitwagen-Regel, wenn der nach einigen Jahren aufgebaute Schadenfreiheitsrabatt (SFR) in einen eigenen Vertrag übernommen werden kann. Die Regeln dafür sind streng und die Übernahme im Wesentlichen auf direkte Verwandte, zum Beispiel Eltern und Kinder, beschränkt.
Zuschlag für junge Fahrer
Am Zuschlag für junge Fahrer kommen die Eltern aber nicht vorbei. Hier lohnt der Blick auf spezielle Tarife für Familien, die zum Beispiel die Nutzung der beim selben Unternehmen versicherten Autos von Eltern und Großeltern zu einem Pauschalpreis ohne weiteren Zuschlag erlauben. Hat ein Versicherer eine besondere SFR-Einstufung gewährt, muss diese beim Wechsel des Versicherers nicht zwingend übernommen werden. Grundsätzlich zählen dann nur die wirklichen unfallfreien Jahre.
Bild: Bigstockphoto.com / krasnevsky